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Wir sie
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Wollen.

Individuelle Beratung,
Unterstützung und Hilfe

Eine individuelle Beratung ist uns besonders wichtig, da die Pflegeversicherung so vielseitig und komplex sein kann. Gerade für Sie als Klient*in oder Angehörige*r ist es schwierig, den Gesetzestext zu kennen und zu verstehen. Wir aus der ambulanten Pflege sind auf dem neuesten Stand und kennen uns bestens damit aus, wie und wann welche Gelder beantragt werden können und welche Leistungen miteinander kombinierbar sind. Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne!

Auch beraten wir Sie gerne schon bevor ein Pflegebedarf besteht. Denn wir sind es gewohnt, dass dies kurzfristig eintreten kann. Wir sind dann schnell und unkompliziert zur Stelle und unterstützen überall, wo wir können.

Erstgespräch
für Pflege-Neulinge

Nach einer Pflegeanfrage wird
prinzipiell ein Erstgespräch geführt.
Dieses dient einer ersten
grundsätzlichen Einschätzung
des Pflegebedarfs.

  • Was kann in der Familie abgedeckt werden und welche Leistungen soll der Pflegedienst übernehmen?
  • Es werden bisherige Tagesabläufe und Alltagsgewohnheiten besprochen. Wir versuchen diese in den Versorgungsplan einfließen zu lassen.
  • Ist ein Pflegegrad vorhanden? Muss ein Pflegegrad beantragt werden? Ist eine Höherstufung angeraten?
  • Budgets werden oftmals noch vor Ort mit den Pflegekassen besprochen, um dem Klienten die Höhe der Kostenübernahme durch die Pflegekasse so aktuell wie möglich mitteilen zu können.

Beratungseinsatz
nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Diese Beratung dient der
praktischen Unterstützung der
pflegenden Angehörigen. Diese
einfache Überprüfung ist für jeden
Bedürftigen ab Pflegegrad II, der
Pflegegeld bezieht,
verbindlich.

  • Pflegegrad I: Kein verpflichtender Beratungseinsatz notwendig. Allerdings besteht der Anspruch auf diese Beratung dennoch und wird von der Pflegekasse bezahlt.
  • Pflegegrad II + III: Es besteht ein halbjährlicher verpflichtender Beratungseinsatz.
  • Pflegegrad IV + V: Hier besteht ein vierteljährlicher verpflichtender Beratungseinsatz.

Die Beratung dient zum einen der qualitativen Sicherstellung, zum anderen werden Hilfestellungen und pflegefachliche Unterstützung durch die Pflegekassen auf diesem Weg angeboten. Weist der Pflegebedürftige den Beratungseinsatz nicht nach, wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen.

Hätten sie es gewusst?

  1. Monatlich stehen Ihnen 44,00 Euro für Pflegehilfsmittel wie
    z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, etc. zur Verfügung!
  2. Hausnotrufgeräte werden mit 23,00 Euro
    monatlich von der Pflegekasse bezuschusst!
  3. Pro behindertengerechter Umbaumaßnahme können Sie bis zu 4000,00 Euro erstattet bekommen. Bis zu vier Maßnahmen pro Jahr sind möglich!

Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Individuelle
häusliche
Beratungen
und Schulungen

Profitieren Sie von praktischen Beispielen und detaillierten Anleitungen zu den individuellen Pflegebedürfnissen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

  • Hilfreiche Handgriffe und Ratschläge
  • Rückenschonende Pflege, Mobilisierung des zu Pflegenden
  • Vorbeugen von Zweiterkrankungen wie Dekubitus etc.
  • Feststellen von pflegebedingten Belastungen und Aufzeigen von Entlastungsmöglichkeiten
  • Sturzprophylaxe
  • Kontinenzförderung
  • Pflegehilfsmittel

KONTAKT

Mobiler Pflegedienst
am SchloßPark GmbH
Steige 3
55545 Bad Kreuznach

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